Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt, d.h. die Mitgliedsbeiträge und Spenden können steuerlich wirksam geltend gemacht werden.
Bei Spenden bis zu EUR 300,- genügt dem Finanzamt ein Zahlungsnachweis (Kontoauszug, Einzahlungsquittung) in Verbindung mit einem vereinfachten Spendennachweis. Den vereinfachten Spendennachweis können Sie hier herunterladen.
Bei Spenden über 300,- Euro stellt unser Schatzmeister gerne eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbescheinigung) aus.
Der Vereinsvorstand stellt sich hier vor.
Die Satzung des Vereins finden Sie hier.
Wenn Sie dem Verein beitreten möchten, finden Sie hier die Erklärung.